Die Bezugsumwandlung – auch als Gehaltsumwandlung bezeichnet – ist eine attraktive Möglichkeit für Ihre Mitarbeiter, einen Teil des unversteuerten Lohns für den Vermögensaufbau zu nutzen. Als Arbeitgeber bieten Sie einen großartigen Benefit und erhöhen dadurch die Attraktivität Ihres Unternehmens am Arbeitsmarkt. Eine Win-win-Situation für beide Seiten – informieren Sie sich jetzt bei Styria Optimum, wie Sie die Gehaltsumwandlung in Ihrem Unternehmen etablieren!
Der Staat Österreich gewährt Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine Reihe von Maßnahmen, die eine steuerbegünstigte Vorsorge ermöglichen. Dazu gehört die beliebte Gehaltsumwandlung, die es ermöglicht, eine Summe von bis zu 300 Euro im Jahr lohnsteuerfrei anzulegen. Das Unternehmen spart sich dadurch nicht nur einen Teil der Lohnnebenkosten, sondern kann den Anteil als Betriebsausgabe weiterhin steuerlich geltend machen. Als Arbeitgeber liegt die Umsetzung dieser Maßnahme bei Ihnen, allerdings sind dafür nur einige Anpassungen im Bereich der Gehaltsabrechnung nötig. So erschließen Sie sich eine einfache Möglichkeit, Ihr Ansehen bei Ihren Mitarbeitern zu steigern und diesen einen Anreiz zur Motivation zu setzen. Zudem haben Sie mit der Bezugsumwandlung ein gutes Argument bei Gehaltsverhandlungen.
In den meisten Fällen wird die Gehaltsumwandlung dazu genutzt, um eine private Pensionsvorsorge anzulegen. Der Arbeitgeber zahlt monatlich bis zu 25 Euro vom Brutto-Gehalt des Mitarbeiters ein. Der Arbeitnehmer kann dann bei Pensionsantritt entscheiden, ob er sich eine einmalige Kapitalauszahlung wünscht oder einen monatlichen Betrag. Darüber hinaus gibt es noch weitere Unterstützungsmöglichkeiten, etwa die Übernahme eines Teils der privaten Krankenversicherungsbeiträge oder die Absicherung weiterer Personenrisiken. Der Mitarbeiter kann die Art der Anlage auch nach seinen eigenen Wünschen gestalten, wodurch der Dienstgeberbeitrag sinkt.
Der Staat Österreich gewährt Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine Reihe von Maßnahmen, die eine steuerbegünstigte Vorsorge ermöglichen.
Dazu gehört die beliebte Gehaltsumwandlung, die es ermöglicht, eine Summe von bis zu 300 Euro im Jahr lohnsteuerfrei anzulegen. Das Unternehmen spart sich dadurch nicht nur einen Teil der Lohnnebenkosten, sondern kann den Anteil als Betriebsausgabe weiterhin steuerlich geltend machen. Als Arbeitgeber liegt die Umsetzung dieser Maßnahme bei Ihnen, allerdings sind dafür nur einige Anpassungen im Bereich der Gehaltsabrechnung nötig. So erschließen Sie sich eine einfache Möglichkeit, Ihr Ansehen bei Ihren Mitarbeitern zu steigern und diesen einen Anreiz zur Motivation zu setzen. Zudem haben Sie mit der Bezugsumwandlung ein gutes Argument bei Gehaltsverhandlungen.
In den meisten Fällen wird die Gehaltsumwandlung dazu genutzt, um eine private Pensionsvorsorge anzulegen. Der Arbeitgeber zahlt monatlich bis zu 25 Euro vom Brutto-Gehalt des Mitarbeiters ein. Der Arbeitnehmer kann dann bei Pensionsantritt entscheiden, ob er sich eine einmalige Kapitalauszahlung wünscht oder einen monatlichen Betrag. Darüber hinaus gibt es noch weitere Unterstützungsmöglichkeiten, etwa die Übernahme eines Teils der privaten Krankenversicherungsbeiträge oder die Absicherung weiterer Personenrisiken. Der Mitarbeiter kann die Art der Anlage auch nach seinen eigenen Wünschen gestalten, wodurch der Dienstgeberbeitrag sinkt.
In einem Unternehmen kann pro Mitarbeiter eine Vorsorge dieser Art getroffen werden. Als Arbeitgeber bestimmen Sie, welchen Personengruppen Sie diesen Benefit zukommen lassen möchten (oder können). Bedenken Sie aber, dass die Gehaltsumwandlung allen gleichgestellten Mitarbeitern, etwa einer Abteilung, ermöglicht werden muss.
Diese 3 Vorteile bietet die Bezugsumwandlung konkret:
Unsere Aufgabe als Berater ist es, vielversprechende Möglichkeiten zu erkennen und Ihnen in Ihrem Unternehmen bei der Umsetzung dieser Chancen zu helfen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch, wo wir Ihnen unser Konzept erläutern und bei dem Sie sich von uns überzeugen können.